§ 1 Sinn und Zweck

Sinn und Zweck der IEC - Fans Ihnetal ist die organisierte Unterstützung der Iserlohn Roosters

 

§ 2 Mitgliedschaft

1)       Jede natürliche Person kann Mitglied der IEC - Fans Ihnetal werden.

2)       Eine Abstimmung über die Neuaufnahme ist nicht vorgesehen, es sein denn, das mehr als die  Hälfte der Mitglieder dies wünschen.

3)       Der erste Jahresbeitrag ist bei Neueintritt vollständig direkt in Bar zu bezahlen. Erst mit dieser  Zahlung ist die Mitgliedschaft wirksam.

4)       Die Mitgliedschaft erlischt durch

a)       Tod

b)       Austritt

c)       Beschluss der Mitgliederversammlung, wenn mehr als fünfzig Prozent der Mitglieder     

          dafür stimmen.

 

§ 3 Beitrag

1)       Der Jahresbeitrag beträgt 30,- €, für Mitglieder ab dem 12 bis zum 18 Lebensjahr 15,- €.

Mitglieder bis zum Erreichen des 12 Lebensjahres sind beitragsfrei.

2)       Er ist fällig zum 01.09. eines jeden Jahres. Bei Eintritt während der laufenden Meisterschaft der Iserlohn Roosters ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen

3)       Der Jahresbeitrag ist unabhängig des Tages des Beitritts in Höhe des vollen Jahresbeitrages zu leisten.

4)       Die Mitglieder haben dafür Sorge zu tragen, dass dem Fanclub zwecks Einzugs der Beiträge die aktuelle Kontoverbindung vorliegt, sowie eine ausreichende Deckung vorhanden ist. Eine entsprechende Gebührenbelastung aufgrund von Rücklastschriften geht zu Lasten des Mitglieds. Diese Regelung gilt auch für außerordentliche Geldeinzüge.

5)       Das Beitragjahr läuft vom 01.07. bis zum 30.06. des Folgejahres.

6)       Die Mitgliedsbeiträge dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

 

§ 4 Vorstand

1)       Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellv. Vorsitzenden, dem Kassierer sowie eines Schriftführers, die von den Mitgliedern im Zuge einer jährlichen Generalversammlung gewählt werden.

2)       Die Mitglieder des Vorstandes dienen als Ansprechpersonen im Bezug auf Aktivitäten des Fanclubs.

3)       Zwecks Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung sind auf der Mitgliederversammlung 2 Kassenprüfer zu bestimmen

 

§ 5 Mitgliederversammlung

1)        Es ist eine jährliche Generalversammlung im Vorfeld der jeweils kommenden Saison abzuhalten.

2)        Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn

a)        fünfzig Prozent der Mitglieder dies wünschen

b)       ein Mitglied des Vorstandes ausscheidet

c)        in den Fällen des § 2 Abs. 3 Bst c)

 

§ 6 Spesen

1)       Der 1. Vorsitzende ist aufgrund seiner Auslagen (Handy, Sprit, etc) vom Jahresbeitrag befreit. Zusätzlich erhält er eine Freifahrt incl. Eintrittskarte.

2)       Auslagen werden grds. in tatsächlicher Höhe geleistet

3)       Für die Trikotwäsche der Fussballtrikots nach Turnieren, etc. werden pauschal 15,- € gezahlt.

IEC-Fans Ihnetal